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BGH, 24.03.2005 - I ZR 134/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- aufrecht.de
Kollision muss zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung vorliegen
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit des Vorliegens aller den Verletzungstatbestand des § 14 Abs. 2 Nr. 3 Markengesetz (MarkenG) begründenden Umstände im Kollisionszeitpunkt; Zeitpunkt der Anmeldung der prioritätsjüngeren Marke
- info-it-recht.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.1990 - I ZR 13/89
Salomon - Rufausbeutung
Auszug aus BGH, 24.03.2005 - I ZR 134/04
Die Nichtzulassungsbeschwerde bezeichnet diese Rechtsfrage als grundsätzlich, weil sie in der - zu § 1 UWG a.F. ergangenen - Senatsentscheidung "Salomon" (BGHZ 113, 82, 86) offengelassen worden sei.
- OLG Köln, 03.11.2017 - 6 U 41/17
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Telekommunikationsnetzes als "Das beste …
Zu der Frage, ob vergleichende Werbung vorliegt, hat der Bundesgerichtshof folgendes ausgeführt (Urteil vom 01.10.2009 - I ZR 134/04, GRUR 2010, 161, Rn. 10 ff. - Gib mal Zeitung):.